FÖRDERUNG


 

Förderungen für Nachhaltiges Bauen:

Folgende Förderungen können Bauherren beantragen, wenn sie nachhaltig Bauen wollen und dies durch eine BNK/BNG (QNG) Zertifizierung bestätigt bekommen:

 

1. KfW-Förderung von Zertifizierungen für nachhaltige Wohngebäuden in Deutschland mit dem BNK/BNG (QNG)-System (alle Wohngebäudegrößen!)

Ab 01.07.2021 wurde das BNK/BNG-Zertifikat unter dem NH-Paket in die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen. Bei Einhaltung des KfW 40 Effizienzhaus-Status und bei Erreichung eines BNK/BNG (QNG)-Zertifikats gelten seit dem 01.03.2023 folgende Förderbedingungen:

KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Programm 297 und 298)

  • Stufe 1: Klimafreundliche Wohngebäude (Effizienzhaus 40 und QNG Ökobilanz): max. 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Stufe 2: Besonders nachhaltige Wohngebäude (Effizienzhaus 40 und QNG Zertifikat): max. 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss und Baubegleitung entfällt, aber auf diese Kredite gibt es eine Zinsverbilligung (Zinsverbilligung dämpft die Zinslast für Schuldner um bis zu vier Prozent pro Jahr – gemessen an den marktüblichen Konditionen)

Durch stark verbesserte Zinssätze können im Vergleich zu herkömmlichen Bauzinses weitere Einsparungen erzielt werden.

Weitere aktuelle Informationen rund um die Gebäudeförderung durch den Bund erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der KfW.

2. Sonstige 

Auch Privatbanken, Landesbanken etc. bieten vergünstigte Kredite an, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat nach BNK/BNG (QNG) für ein Gebäude vorliegt.

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